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  • Hunderegister Niedersachsen

    Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden.
  • Tierschutzgesetz

    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
  • D.O.Q.-Test 2.0

    Mit dem Dog-Owners-Qualification-Test 2.0, kurzum D.O.Q.-Test 2.0, können sowohl Neuhundehalter als auch erfahrene Hundehalter seit Oktober 2007 ihre Sachkunde rund um den Hund in einem bundesweit einheitlichen Test unter Beweis stellen.

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