Praktische Sachkunde­prüfung nach NHundG

Dann die Praxis

Praktische Sachkundeprüfung nach NHundG

Seit dem 1. Juli 2013 sind nach § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) auch mit einer praktischen Sachkundeprüfung die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund nachzuweisen.

Die Prüfung beinhaltet mindestens 11 Prüfungssituationen und ist an zwei unterschiedlichen Orten abzunehmen. Wir unterscheiden einmal den verkehrsöffentlichen Raum (Stadt) und den ablenkungsarmen Bereich (Hundeplatz).

  • Gehen an stärker befahrener Straße
  • Überqueren einer befahrenen Straße
  • Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen etc.
  • Begegnung mit anderen Personen / Menschengruppe
  • Leinenführigkeit, Umweltsicherheit, Beziehung, Sozialverhalten, Impulskontrolle, Alltag

Prüfung im verkehrsöffentlichen Raum

  • Gehen an stärker befahrener Straße
  • Überqueren einer befahrenen Straße
  • Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen etc.
  • Begegnung mit anderen Personen / Menschengruppe

Prüfung im ablenkungsarmen Raum

  • Handling am Hund
  • Kontrolliertes Gehen an der Leine
  • Sitz, Platz und Warte
  • Kommen auf Ruf
  • Begegnung mit z.B. Jogger, Skater etc.
  • Begegnung mit anderen Personen (z.B. Spaziergänger, Menschengruppe)
  • Begegnung mit anderen Hunden

Außerdem

Im Verlauf der Prüfung muss deutlich werden, dass der Prüfling die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund anwenden kann.

Die gesamte Prüfung kann beliebig oft und in beliebigem zeitlichem Abstand jeweils kostenpflichtig wiederholt werden.

Sie muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden.

Die gesamte Prüfung kann mit dem angeleinten Hund durchgeführt werden.

Die Beurteilung, Ergebnismitteilung und Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung erfolgen unmittelbar im Anschluss an die Prüfung.